Die Datenschutzregel regelt, wie ein Gesundheitsplan oder ein versicherter Gesundheitsdienstleister Ihre geschützten Gesundheitsinformationen an einen Arbeitgeber weitergibt.
Arbeitsaufzeichnungen
Die Datenschutzregel schützt Ihre Arbeitsaufzeichnungen nicht, auch wenn die Informationen in diesen Aufzeichnungen gesundheitsbezogen sind. In den meisten Fällen gilt die Datenschutzregel nicht für die Handlungen eines Arbeitgebers.,
Wenn Sie für einen Gesundheitsplan oder einen gedeckten Gesundheitsdienstleister arbeiten:
- Die Datenschutzregel gilt nicht für Ihre Arbeitsunterlagen.
- Die Regel schützt Ihre medizinischen oder Gesundheitsplan Aufzeichnungen, wenn Sie ein Patient des Anbieters oder ein Mitglied des Gesundheitsplans sind.
Anfragen von Ihrem Arbeitgeber
Ihr Arbeitgeber kann Sie um einen Arztbrief oder andere Gesundheitsinformationen bitten, wenn er die Informationen für Krankenurlaub, Arbeitnehmerentschädigung, Wellnessprogramme oder Krankenversicherung benötigt.,
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihren Gesundheitsdienstleister jedoch direkt nach Informationen über Sie fragt, kann Ihr Anbieter Ihrem Arbeitgeber die Informationen ohne Ihre Genehmigung nicht geben, es sei denn, andere Gesetze verlangen dies.
Im Allgemeinen gilt die Datenschutzregel für die Offenlegungen Ihres Gesundheitsdienstleisters, nicht für die Fragen, die Ihr Arbeitgeber stellen kann.
Siehe 45 C. F. R. §§ 160.103 und 164.512 (b) (1) (v) sowie häufig gestellte Fragen von OCR.,
Für den Arbeitgeber Fragen Kontaktieren Sie:
- Department of Labor: (866) 4-USA-DOL
- Equal Employment Opportunity Commission: (800) 669-4000