Die Waupaca Police Department, in Übereinstimmung mit Wis. Stats. 19.31 zu 19.39, hat das folgende Verfahren für die Anforderung des Zugangs zu Polizeiakten etabliert. Die Abteilung hat den Polizeichef zum gesetzlichen Verwalter aller Polizeiakten ernannt. Die normalen Stunden für die Anforderung von Aufzeichnungen sind 7:30 am zu 4: 00 pm, Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen.,

Anträge auf Strafregister werden an das Wisconsin Crime Information Bureau weitergeleitet oder unter folgender Adresse abgerufen: http://wi-recordcheck.org/

Die Anforderung von Fahrdatensätzen und Registrierungsdatensätzen wird an das Verkehrsministerium von Wisconsin weitergeleitet oder kann über die folgende Website abgerufen werden: http://www.dot.state.wi.us/drivers/forms/mv2896.pdf

Unfallberichte sind unter folgender Adresse verfügbar: http://www.dot.state.wi.us/drivers/forms/mv2896.pdf

www.crashdocs.org. Alle von der Waupaca Police Department herausgegebenen Unfallberichte müssen von dieser Website abgerufen werden.

Anfragen für andere Aufzeichnungen können mündlich oder schriftlich erfolgen., Die Waupaca Police Department akzeptiert Anfragen nur persönlich, telefonisch oder per Post; Faxe und E-Mail-Anfragen werden nicht akzeptiert.

Wisconsin Statuten und Gerichtsentscheidungen haben die Anforderung der Verwendung eines „Balancing Test“ für die Prüfung der Veröffentlichung von Datensätzen festgelegt. Der Test besagt, dass das öffentliche Interesse eine öffentliche Inspektion begünstigt, es sei denn, der Inspektionsantrag würde mehr Schaden anrichten, dann kann der Antrag abgelehnt werden.,

Fragen oder Bedenken können gerichtet werden an: Brian Hoelzel, Polizeichef

Die Gebühren werden vom Polizeichef in Übereinstimmung mit der Stadtverordnung und dem Wisconsin State Statut wie folgt festgelegt: