Aufgrund des Wiederauftretens der COVID-19-Pandemie in Thailand Seit Dezember 2020 hat das thailändische Arbeitsministerium kürzlich zwei Verordnungen gemäß dem Social Security Act (SSA) im Regierungsblatt veröffentlicht: Die Verordnung über den Anspruch auf Ausgleichsleistungen bei Arbeitslosigkeit aufgrund höherer Gewalt aufgrund der Pandemie gefährlicher übertragbarer Krankheiten Gemäß dem einschlägigen Gesetz über übertragbare Krankheiten B. E., 2563 (2020) (die Verordnung über höhere Gewalt); und die Verordnung über die Bestimmung der Höhe der Beiträge zu den Sozialversicherungsfonds B. E. 2563 (2020) (die SSF-Beitragsverordnung). Einzelheiten zu den beiden Vorschriften sind nachstehend aufgeführt. Die Verordnung über höhere Gewalt Diese Verordnung ähnelt einer früheren Verordnung vom April 2020 während der ersten Welle der Pandemie und besagt, dass die Definition höherer Gewalt nach dem Sozialversicherungsgesetz B. E. 2533 (1990) (SSA) Risiken durch Pandemien gefährlicher übertragbarer Krankheiten (einschließlich COVID-19) umfasst., Diese Definition bietet daher Schutz für Versicherte (d. H. Arbeitnehmer) für den Fall, dass die COVID-19-Pandemie dazu führt, dass sie nicht arbeiten können oder dass ihre Arbeitgeber ihr Geschäft nicht normal betreiben können. Diese Verordnung ermöglicht es dem Sozialversicherungsamt (SSO), Arbeitnehmern eine Entschädigung zu zahlen, die: versicherte Personen sind, die im Falle einer Arbeitslosigkeit gemäß der SSA Anspruch auf Ausgleichsleistung haben; müssen in der Zeit ab Dezember 19, 2020 vorübergehend aufhören zu arbeiten; und erhalten während der vorübergehenden Einstellung keine Löhne von ihrem Arbeitgeber., Dies gilt nur, wenn die oben genannten Umstände aus den folgenden Ereignissen höherer Gewalt im Zusammenhang mit Gefahren durch COVID-19 (oder andere Pandemien gefährlicher übertragbarer Krankheiten, die die Öffentlichkeit nach dem Gesetz über übertragbare Krankheiten B. E betreffen) resultieren., 2558 (2015)): Der Arbeitnehmer kann nicht arbeiten oder der Arbeitgeber erlaubt dem Arbeitnehmer nicht zu arbeiten, weil er unter Quarantäne steht oder eine COVID-19-Präventionsmaßnahme einhält; oder Der Arbeitnehmer kann nicht arbeiten, weil der Arbeitgeber den Betrieb vorübergehend ganz oder teilweise aufgibt, weil die Regierung angeordnet hat, die Räumlichkeiten vorübergehend nach dem Gesetz über übertragbare Krankheiten zu schließen, das den normalen Betrieb des Unternehmens verhindert., Der betroffene Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 50% seines Tageslohns während der Quarantänezeit, der Einhaltung einer COVID-19-Präventionsmaßnahme oder der vorübergehenden Schließung der Räumlichkeiten für höchstens 90 Tage. Die Zahlung wird auf der Grundlage des Tageslohns gemäß Abschnitt 57 Absatz 1 der SSA berechnet, wird jedoch monatlich gezahlt. Die SSO stellt die Zahlung der Entschädigung ein, wenn der Arbeitnehmer zurücktritt oder von einem Arbeitgeber gekündigt wird oder der Arbeitsvertrag ausläuft., Darüber hinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Zertifikatsschreiben auszustellen, um im Falle einer Arbeitslosigkeit aufgrund höherer Gewalt eine Entschädigung zu beantragen. Die Bescheinigung muss in Übereinstimmung mit einem in der Verordnung vorgeschriebenen Formbrief erfolgen, kann elektronisch erstellt und gesendet werden und muss vom Arbeitgeber als Nachweis aufbewahrt werden. Die SSF-Beitragsverordnung Diese Verordnung senkt den Satz der obligatorischen Beiträge der Sozialversicherungsfonds gemäß Abschnitt 33 der SSA mit Wirkung vom 1. Januar 2021 bis zum 31., Die Beitragssätze werden als Prozentsatz der monatlichen Löhne der einzelnen Arbeitnehmer berechnet, basierend auf einem monatlichen Mindestlohn von THB 1.650 und einem monatlichen Höchstlohn von THB 15.000. Die ermäßigten Sätze lauten wie folgt: Die Sätze der obligatorischen Sozialversicherungsbeiträge nach Abschnitt 33 der SSA, die ab dem 1.April 2021 gelten, lauten wie folgt: Daher würden die Beiträge auf der Grundlage des für die Berechnung zulässigen Mindest-und Höchstlohns vom 1. Januar bis 31., Ab dem 1. April 2021 erhöht sich dieser auf THB 82,5 auf THB 750.
0