In beiden Fällen, es ist der Arbeitgeber („Petitioning Arbeitgeber“), die den Visumantrag einreicht.

Sowohl für L1-A als auch für L1-B muss der Mitarbeiter in den letzten 36 Monaten einen kontinuierlichen Zwölfmonatszeitraum für das Unternehmen gearbeitet haben.

Das L1-A Visum gewährt einen maximalen Aufenthalt von bis zu 7 Jahren. L1-B gewährt bis zu 5 Jahre. Wenn der Arbeitnehmer jedoch zuvor im Rahmen eines H-Visums in den USA gearbeitet hat, kann diese Zeit vom zulässigen Aufenthalt abgezogen werden.,

L1 Visabestimmungen

  1. Das Petitionsunternehmen kann ein Unternehmen, eine Wohltätigkeitsorganisation (oder eine andere gemeinnützige Organisation) oder eine religiöse Organisation sein. Andere Arten von qualifizierten Stellen können ebenfalls zulässig sein.
  2. Der Antragsteller Arbeitgeber (in den USA) muss eine qualifizierte Beziehung mit einem ausländischen Unternehmen haben. Zu den Arten qualifizierender Beziehungen gehören: Muttergesellschaft, Tochtergesellschaft, Zweigniederlassung oder Tochtergesellschaft.
  3. Der Arbeitgeber muss als Arbeitgeber in den USA und in mindestens einem fremden Land tätig sein., Dies bedeutet, dass sie aktiv und kontinuierlich Waren oder Dienstleistungen liefern, einfach mit einem Büro nicht qualifiziert.
  4. Der Mitarbeiter muss innerhalb der drei Jahre unmittelbar vor der Bewerbung mindestens ein Jahr ununterbrochene Beschäftigung für das Unternehmen außerhalb der USA absolviert haben. Jede Zeit, die in den Vereinigten Staaten verbracht wird, zählt nicht für die zwölf Monate.
  5. Der Arbeitnehmer muss beabsichtigen, die Vereinigten Staaten am Ende der Visa-Laufzeit zu verlassen.,

Strategiehinweise

Die Unternehmensgröße hinsichtlich Mitarbeiterzahl und Umsatz wird berücksichtigt. Um eine Führungsrolle einzurichten, muss ein Unternehmen drei Ebenen von Mitarbeitern haben, Manager können zwei oder drei Ebenen der Beschäftigung benötigen.

Geschäftspläne mit Projektionen sind wichtige Belege und müssen dem Fall von Ho-Elementen entsprechen (Referenz).

Führungskräfte, die alleinige Eigentümer von Unternehmen sind, können die Anforderungen weiterhin erfüllen, müssen jedoch den Status eines Mitarbeiters festlegen.,

Beantragung eines L1-Antrags

Sofern das Petitionsunternehmen nicht bereits gegründet und bekannt ist, kann es erforderlich sein, umfangreiche Unterlagen vorzulegen, um nachzuweisen, dass die Anforderungen erfüllt sind.

Für das L1-A-Visum, Sie müssen möglicherweise nachweisen, dass der Mitarbeiter eine Führungsrolle oder Führungsrolle einnimmt.

Für L1-B müssen Sie möglicherweise Nachweise erbringen, um das Können, Wissen oder die Erfahrung des Mitarbeiters nachzuweisen. Dies sollte „Fachwissen“ sein, was bedeutet, dass ihr Wissen weder innerhalb der Branche noch innerhalb der Organisation alltäglich ist., Das Wissen kann sich auf eine Vielzahl von Themen beziehen, darunter Technologie, Dienstleistungen oder Unternehmensprozesse.

Wir empfehlen Ihnen dringend, eine Strategiesitzung mit einem unserer Anwälte abzuhalten, um zu verstehen, was Sie möglicherweise vorlegen müssen.

L-1A Attorney Tips

L-1B Tips

L1 Blanket Petitions

Große Unternehmen, die wahrscheinlich eine beträchtliche Anzahl von Mitarbeitern in die USA verlegen möchten, können sich für eine pauschale Petition bewerben., Dies bedeutet nicht, dass das Unternehmen dann so viele Mitarbeiter bewegen kann, wie sie es wünschen, da jeder einen separaten L1-Visumantrag benötigt, aber es bedeutet, dass die Unternehmensbeziehungen bereits hergestellt sind, was die Zeit, Kosten und das Risiko eines späteren L1-Antrags reduzieren kann.,

Um sich für eine L1-Blanket-Petition zu qualifizieren, muss das Unternehmen:

  • mindestens drei Büros haben, ob in den USA oder im Ausland;
  • hat ein Büro, das seit mindestens einem Jahr in den USA tätig ist;
  • plus erfüllen mindestens eines der folgenden Kriterien:
    • haben in den vorangegangenen zwölf Monaten mindestens zehn erfolgreiche L1-Petitionen eingereicht;
    • haben mindestens 1000 Mitarbeiter mit Sitz in den USA;
    • und in der Lage sein, unternehmensweiten Gesamtjahresumsatz von mindestens US$25 Millionen zu zeigen.

Alternativen zum L1 Visum?,

  • Das einzige direkt vergleichbare Zeitarbeitsvisum für Personen, die L1-Visa betrachten, ist wahrscheinlich H1-B(Spezialberuf), das einen maximalen 3-Jahresaufenthalt plus eine mögliche 3-Jahresverlängerung (weniger als die 7-Jahre für L1-A) hat.

Es gibt mehrere mögliche Daueraufenthaltsoptionen (Green Cards):

  • Das L1 ist dem EB1-3-Visum (Green Card für multinationale Unternehmen) am ähnlichsten.
    • Es gibt eine wichtige Voraussetzung, dass der Begünstigte in den letzten Jahren ein Jahr für ein US-Unternehmen gearbeitet haben muss (?).,
  • Andere Green Cards, für die ein L1-Bewerber in Frage kommen könnte, umfassen:
    • EB2 (fortgeschrittener Abschluss / außergewöhnliche Fähigkeit),
    • EB3 (Facharbeiter oder Fachmann),
    • EB1-1 (außergewöhnliche Fähigkeit).
  • Jemand, der die L1-A (Executive) – Option in Betracht zieht, kann auch für die EB5 investor Green Card in Frage kommen.
  • Diejenigen, die die L1-B-Route in Betracht ziehen, sind normalerweise nicht für die EB1-3 (Multinational exec.) wie sie in einer nicht exekutiven Funktion sind., Wenn sie sich jedoch in ihrem Herkunftsland in dieser Exekutivfunktion befänden und in dieser Funktion in die USA kämen, könnten sie für die EB1-3 Green Card in Frage kommen.

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L1 Visum FAQs

„, Muss das Unternehmen bereits ein Büro in den USA?“

Nein. Es ist zulässig, einen Manager oder eine Führungskraft zum Zwecke der Einrichtung eines US-Büros in die USA zu verlegen.

“ Kann die Familie des Mitarbeiters auch in den USA bleiben?“

Ja, der Ehegatte des Arbeitnehmers und alle unverheirateten Kinder unter 21 kann unter einem L-2 Visum bleiben. Der Ehepartner kann auch in den USA arbeiten.,

“ Kann ein Mitarbeiter seinen Arbeitsplatz oder Arbeitgeber wechseln?“

Ja, es kann möglich sein, für einen neuen Arbeitgeber zu arbeiten, sofern sie ein neues Visum erhalten, wie H1.

„Kann ein Mitarbeiter tun andere Arbeit?“

Nein, unter den Bedingungen eines L1-Visum, der Arbeitnehmer darf nur für die Petition Arbeitgeber arbeiten.,

“ Kann I-765 (EAD-Verlängerung) für L2 genehmigt werden, während I-539 (I-94-Verlängerung des Aufenthalts) auf der Grundlage der I-94 des Ehepartners (L1A) anhängig ist, die bereits für die nächsten 2 Jahre gültig ist?“

Mit einem Wort, ja. Wenn die Verlängerung des L-2 vor Ablauf eingereicht wurde, bleibt es im L-2-Status, bis eine Entscheidung getroffen wird oder 240 Tage. Daher ist der Ehegatte als Ehegatte eines L-1 berechtigt, während des ausstehenden Zeitraums eine EAD-Karte zu beantragen und zu erhalten.,

“ Ist die L-1 Visa Kategorie eine gültige Option für Ärzte und Ärzte?“

Ja, tatsächlich haben wir zu diesem Thema ein Video erstellt, das die wichtigsten 5 Fragen zu L-1-Visa für Ärzte/Ärzte beantwortet.

“ Kann ein L-1A zu EB1 GC nach 3 Jahren Amtszeit in den USA möglich sein?“

Sie können sich für das EB1-2-Visum (Green Card) qualifizieren, das dem akademischen Äquivalent des EB1-1 entspricht.,

Das EB2 ist ein Permanent Residency US-Visum (Green Card), das es den herausragendsten Professoren oder Forschern auf ihrem Gebiet ermöglicht, dauerhaft in den USA zu leben und zu arbeiten. Um sich zu qualifizieren, müssen Sie:

  1. Den Nachweis der internationalen Anerkennung für herausragende Leistungen in ihrem jeweiligen akademischen Bereich erbringen.
  2. Haben mindestens 3 Jahre Erfahrung in Lehre oder Forschung im gleichen akademischen Bereich.
  3. bestrebt Sein, geben Sie den US, um zu verfolgen tenure oder tenure-track-Lehr-oder Forschungstätigkeit an einer Universität oder vergleichbaren Bildungseinrichtung.,
  4. Die vorgelegten Nachweise müssen mindestens 2 von 6 von USCIS festgelegten Kriterien erfüllen. (Ihr Einwanderungsstaatsanwalt wird Ihnen dabei helfen.)

Der EB1-2 ist eine der begehrtesten Green Cards, da er aktuelle Prioritätstermine hat und einen hohen Qualifikationsbalken aufweist, da Bewerbungen sorgfältig geprüft werden.

Siehe auch…

  • “ Kann ich mich mit einem L-1-Visum in die USA versetzen, wenn ich das Unternehmen besitze?,“
  • L-1 Visa: Complete Guide

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