In seinem politischen Aspekt könnte die Geschichte der Welt als die Geschichte der Schöpfung und des Zerfalls aufeinanderfolgender Reiche gelesen werden, eine Kette bösartiger Ursache und Wirkung, die viel Blutvergießen und Elend gebracht hat. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde jedoch erstmals in begrenztem Umfang eine konzertierte Anstrengung unternommen, um die Kette zu durchbrechen., In der Erkenntnis, dass Kolonien eine Quelle der Reibung und Eifersucht unter wohlhabenden Nationen sind, beschlossen die siegreichen Verbündeten, sich die Kolonien ihrer besiegten Feinde nicht anzueignen. Stattdessen wurden jene Gebiete, die dem kaiserlichen Deutschland und dem Osmanischen Reich gehörten und als nicht in der Lage galten, als unabhängige Staaten zu fungieren, unter internationale Verwaltung gestellt, die vom Völkerbund überwacht wurde.
Die Gründer der Liga haben drei Arten von Mandaten für die Verwaltung dieser Gebiete durch Nationen geschaffen, die als „Mandatare des Völkerbundes“ fungieren.,“Die Mandate der Klasse A deckten Gebiete ab, die innerhalb relativ kurzer Zeit als bereit galten, Unabhängigkeit zu erlangen. Diese Gebiete befanden sich alle im Nahen Osten: Irak, Palästina und Transjordanland, verwaltet vom Vereinigten Königreich; und Libanon und Syrien, verwaltet von Frankreich. Die Mandate der Klasse B umfassten Gebiete, für die die Gewährung der Unabhängigkeit eine ferne Aussicht war., Diese Gebiete befanden sich alle in Afrika: die Kameruner und Togoland, von denen jedes zwischen britischer und französischer Verwaltung aufgeteilt war; Tanganyika, unter britischer Verwaltung; und Ruanda-Urundi, unter belgischer Verwaltung. Zu den unter Mandate der Klasse C eingestuften Gebieten wurde praktisch keine Aussicht auf Selbstverwaltung, geschweige denn Unabhängigkeit, gehalten., Diese Gebiete umfassten Südwestafrika, verwaltet von der Union von Südafrika; Neuguinea, verwaltet von Australien; Westsamoa, verwaltet von Neuseeland; Nauru, verwaltet von Australien unter Mandat des Britischen Empire; und bestimmte pazifische Inseln, verwaltet von Japan.
Die Bedingungen des Mandatssystems implizierten eine Anerkennung des Rechts der Völker der Kolonialgebiete der im Krieg besiegten Staaten, Unabhängigkeit zu erhalten, wenn angenommen wurde, dass sie ein ausreichend fortgeschrittenes Entwicklungsstadium erreicht haben., Im Ligavertrag wurde jedoch nicht festgelegt, dass die zur Verwaltung der mandatierten Gebiete bestimmten Länder Schritte unternehmen sollten, um diese Völker auf eine eventuelle Selbstbestimmung vorzubereiten.