Wenn Sie eine Rückerstattung der staatlichen oder lokalen Einkommensteuern aus der Steuererklärung des letzten Jahres erhalten haben, erhalten Sie möglicherweise ein Formular 1099-G, das diese Rückerstattung als Einkommen meldet. Wenn Sie im selben Jahr, in dem Sie die staatliche oder lokale Rückerstattung erhalten haben, Abzüge auf Ihrer Bundesrückgabe aufgeführt haben, kann die Rückerstattung als steuerpflichtiges Einkommen betrachtet werden.
Ist meine staatliche oder lokale Rückerstattung steuerpflichtig?,
Keine Rückerstattung ist steuerpflichtig, wenn Sie in dem Jahr, in dem Sie die Steuer gezahlt haben, entweder (a) Ihre Abzüge nicht ausgewiesen haben oder (b) gewählt wurden, um staatliche und lokale allgemeine Umsatzsteuern anstelle von staatlichen und lokalen Einkommensteuern abzuziehen. Wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihre Rückerstattung steuerpflichtig ist, beantworten Sie die folgenden Fragen, um herauszufinden:
- Haben Sie Ihre Abzüge für Ihre Rückkehr im letzten Jahr aufgeführt?(Hinweis: Wenn Sie Artikel enthalten haben, sollten Sie einen Zeitplan A mit Ihrer Kopie der letztjährigen Rückkehr haben.)
- NEIN: Ihre staatlichen oder lokalen Rückerstattungen sind NICHT steuerpflichtig (siehe “ Meine Rückerstattung ist nicht steuerpflichtig.“ Unten).,
- JA: Gehen Sie zu Frage 2.
- Hatten Sie einen Betrag in Zeile 5 Ihres Zeitplans A?
- NEIN: Ihre staatlichen oder lokalen Erstattungen sind NICHT steuerpflichtig (siehe “ Meine Rückerstattung ist nicht steuerpflichtig.“ Unten).
- JA: Gehen Sie zu Frage 3.
- Ist der Betrag in Zeile 5 für staatliche und lokale Einkommensteuern oder allgemeine Umsatzsteuer (ST)?
- Allgemeine Umsatzsteuer (ST): Ihre staatlichen oder lokalen Rückerstattungen sind NICHT steuerpflichtig (siehe „Meine Rückerstattung ist nicht steuerpflichtig.“ Unten).
- Einkommensteuern: Ihre staatlichen oder lokalen Erstattungen sind steuerpflichtig. Siehe „Meine Rückerstattung ist steuerpflichtig.“Unten, wie man es meldet.,
Meine Rückerstattung ist nicht STEUERPFLICHTIG. Was mache ich mit Formular 1099-G?
Wenn Ihre Rückerstattung nicht als steuerpflichtig gilt, bewahren Sie einfach Ihre 1099-G für Ihre Aufzeichnungen auf. Sie müssten dies bei Ihrer Rückkehr nicht als Einkommen melden.
Meine Rückerstattung ist steuerpflichtig. Wo melde ich es?
Wenn Ihre staatliche oder lokale Rückerstattung als steuerpflichtig gilt (siehe oben), müssen Sie sie als Einkommen melden. Die IRS verlangt, dass Sie ein staatliches und lokales Einkommensteuerarbeitsblatt ausfüllen, um zu bestimmen, welcher Teil der Rückerstattung als steuerpflichtig gilt., Durch Eingabe einiger grundlegender Informationen zu Ihrer Rückerstattung füllt TaxSlayer das Arbeitsblatt automatisch für Sie aus.
Um dies einzugeben, geben Sie im folgenden Abschnitt >> <>> Geben Sie mich ein>> Staatliche und lokale Rückerstattungen(1099G).
Sie müssen den Betrag der Rückerstattung eingeben, den Sie erhalten haben (gemeldet auf Formular 1099G), den Betrag des Einzel-oder Standardabzugs von Ihrer Vorjahresrücksendung und Ihren Anmeldestatus für das Vorjahr.,
Wenn Sie einen 1099-G: ARBEITSLOSENAUSGLEICH erhalten haben, geben Sie diese Informationen ein, indem Sie zu:
- Bundesabschnitt
- Einkommen
- 1099-G Feld 1
Weitere Informationen zum 1099-G: Arbeitslosenausgleich Klicken Sie hier